Förderung für Alarmanlagen und Einbruchschutz

Sicherheit mit staatlicher Unterstützung

Der Staat und verschiedene Institutionen fördern den Einbau moderner Alarm- und Sicherheitssysteme. Mit einer fachgerecht installierten Anlage schützen Sie Ihr Zuhause und profitieren gleichzeitig von Zuschüssen, günstigen Krediten oder steuerlichen Vorteilen.

1. KfW – Bundesweite Förderung

KfW-Programm 455-E – Investitionszuschuss Einbruchschutz
  • 20 % Zuschuss für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten

  • 10 % Zuschuss für alle weiteren Kosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit

  • Antragstellung zwingend vor Beginn der Maßnahme

  • Mindestinvestition: 500 Euro

KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit)

Zinsgünstiger Kredit für sicherheitsrelevante Umbaumaßnahmen – ideal, wenn der Zuschusstopf ausgeschöpft ist oder höhere Investitionen geplant sind.

Gefördert werden unter anderem:
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungssysteme, Bewegungsmelder sowie Tür- und Fenstersicherungen.
Wichtig: Die Anlage muss mindestens der DIN EN 50131 Grad 2 oder der VdS-Norm entsprechen und durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert werden.

 

 

2. Landes- und Kommunalförderungen in Schleswig-Holstein

Ergänzend zur KfW gibt es je nach Stadt oder Gemeinde zusätzliche Fördermittel.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist eine mögliche Anlaufstelle, besonders wenn Einbruchschutz mit energetischer Sanierung kombiniert wird.

Einige Kommunen wie Kiel oder Lübeck unterstützen Modernisierungen, die Sicherheit und Energieeffizienz verbinden.
Tipp: Immer bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen.

 

 

3. Versicherungs- und Polizeiförderung

Viele Versicherungen – z. B. Provinzial, LVM, HUK, Allianz – bieten Prämienrabatte oder Zuschüsse für zertifizierte Alarmanlagen.

Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten außerdem:

  • kostenlose Sicherheitsberatungen

  • Listen empfohlener Fachbetriebe

 

 

4. Steuerliche Vorteile

Wenn keine direkte Förderung möglich ist, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Über § 35a EStG sind bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, als haushaltsnahe Handwerkerleistung abziehbar.
Dies gilt auch für Mieter, sofern der Eigentümer zustimmt.

 

 

5. Fachgerechte Installation
durch Stratmann Schutz & Technik Nord (STN)

Als anerkannter Fachbetrieb bietet STN:

  • Planung und Installation gemäß KfW- und VdS-Richtlinien

  • Verwendung zertifizierter Systeme

  • Erstellung der KfW-konformen Dokumentation

  • Unterstützung beim Förderantrag

  • Beratung zu Förder- und Steueroptionen

Sie werden von der Planung bis zur Auszahlung begleitet.