Förderung für Alarmanlagen und Einbruchschutz
Sicherheit mit staatlicher Unterstützung
Der Staat und verschiedene Institutionen fördern den Einbau moderner Alarm- und Sicherheitssysteme. Mit einer fachgerecht installierten Anlage schützen Sie Ihr Zuhause und profitieren gleichzeitig von Zuschüssen, günstigen Krediten oder steuerlichen Vorteilen.
1. KfW – Bundesweite Förderung
KfW-Programm 455-E – Investitionszuschuss Einbruchschutz
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20 % Zuschuss für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten
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10 % Zuschuss für alle weiteren Kosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
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Antragstellung zwingend vor Beginn der Maßnahme
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Mindestinvestition: 500 Euro
KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit)
Zinsgünstiger Kredit für sicherheitsrelevante Umbaumaßnahmen – ideal, wenn der Zuschusstopf ausgeschöpft ist oder höhere Investitionen geplant sind.
Gefördert werden unter anderem:
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungssysteme, Bewegungsmelder sowie Tür- und Fenstersicherungen.
Wichtig: Die Anlage muss mindestens der DIN EN 50131 Grad 2 oder der VdS-Norm entsprechen und durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert werden.
2. Landes- und Kommunalförderungen in Schleswig-Holstein
Ergänzend zur KfW gibt es je nach Stadt oder Gemeinde zusätzliche Fördermittel.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist eine mögliche Anlaufstelle, besonders wenn Einbruchschutz mit energetischer Sanierung kombiniert wird.
Einige Kommunen wie Kiel oder Lübeck unterstützen Modernisierungen, die Sicherheit und Energieeffizienz verbinden.
Tipp: Immer bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen.
3. Versicherungs- und Polizeiförderung
Viele Versicherungen – z. B. Provinzial, LVM, HUK, Allianz – bieten Prämienrabatte oder Zuschüsse für zertifizierte Alarmanlagen.
Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten außerdem:
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kostenlose Sicherheitsberatungen
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Listen empfohlener Fachbetriebe
4. Steuerliche Vorteile
Wenn keine direkte Förderung möglich ist, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Über § 35a EStG sind bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, als haushaltsnahe Handwerkerleistung abziehbar.
Dies gilt auch für Mieter, sofern der Eigentümer zustimmt.
5. Fachgerechte Installation
durch Stratmann Schutz & Technik Nord (STN)
Als anerkannter Fachbetrieb bietet STN:
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Planung und Installation gemäß KfW- und VdS-Richtlinien
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Verwendung zertifizierter Systeme
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Erstellung der KfW-konformen Dokumentation
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Unterstützung beim Förderantrag
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Beratung zu Förder- und Steueroptionen
Sie werden von der Planung bis zur Auszahlung begleitet.
